Vorsicht beim Widerrufsrecht mit Versicherungen

Obwohl Gerichte mehrfach bestätigt haben, dass Lebensversicherungen mit Verträgen bis zum Jahr 2007 auch jetzt noch widerrufen werden können hat das auf den 2. Blick einen ganz gefährlichen Beigeschmack. Man will einer aus einem schlechten Geschäft nachträglich ein gutes Geschäft.

Weil so mancher Verbrauchern gehofft hat, das findige Finanzvertriebe einen Fehler gemacht haben soll nun das Geschäft rückabgewickelt werden, doch Vorsicht, die Bundesregierung hat im Parlament ein Gesetz verabschiedet was dem Ansinnen einen Riegel vorschiebt. Am Ende sitzt der Verbraucher nur auf Kosten und weiss über Jahre nicht wie er die Angelegenheit händeln soll. Da ist grosser Rat teuer denn Anwälte wollen kräftig mitkassieren und laden jeden gierigen Verbraucher zu einer Geisterfahrt ein die sich gewaschen hat.

Gierige Finanzvermittler profitieren

Das ist an sich selbstverständlich nichts neues, denn die Kunden legen erstmal schön drauf weil sie einen niedergelassenen Anwalt mit dem Vorgang betrauen, dessen Honorar sich am Streitwert bemisst. Ein Horror für viele, denn nichts ist klar. Die Vertriebsorganisationen gehen kein Risiko ein, denn die Provisionen bleiben erhalten, Kunden werden, zur Schlachtbank geführt und dürfen bluten eh sie je einen Pfennig sehen. Aus meiner Sicht eine reine Abzocke: Die Vertriebsgesellschaften kassieren zum Teil 50% des Marktwerts, der bei einem Widerruf dem Verbraucher in Rechnung gestellt wird. Da hat die Versicherung noch keinen Cent überwiesen schon muss der Verbraucher auspacken!

Und dann kommt es noch schlimmer: Die Leistung, die von der Vertriebsorga erbracht wurde, beinhaltet im Wesentlichen die Abschlussleistung und dafür wird eine Provision fällig, dass merkt der Kunde aber erst, wenn er tatsächlich einen Widerruf einlegt. Oft muss der Rechtsanwalt für diesen Extravorgang eine erneute Kostenrechnung schreiben. Wer sol das bezahlen? Der Kunde natürlich, denn die Vertriebsorganisation hat ein Abtrittsrecht der Versicherung in der Regel schnell in der Tasche und kann sich am Geld des Verbrauchers bedienen. Eine Horrorgeschichte die so tatsächlich mehrfach stattgefunden hat.

Ein FallBeispiel

Eine seit 8 Jahren laufende Lebensversicherung hat ein Rückkaufswert von 36.000,- Euro. Die Summe der bezahlten Beiträge summiert sich allerdings auf 40.000,- Euro.

Wenn der Widerruf eingelegt wird kann die Versicherung gezahlte Beiträge und Zinsen mit dem Nutzungsrecht verrechnen, dass können locker 45.000,- Euro sein. Wenn dieser Betrag von einem Anwalt in Deutschland erfolgreich durchgesetzt wird, muss der Verbraucher dem Anwalt kosten in Höhe von 8.650,- Euro bezahlen. Zusätzlich verlangt die Vermittlungsgesellschaft oft 3.000,- Euro vom Rechtsanwalt.

Wo liegt da der Nutzen?

Warum klärt niemand den Verbraucher auf was es bedeutet, einem Widerrufsrecht hinterherzulaufen und sich in jahrelange Prozesse zu verwickeln?

Warum werden die Kunden ins Dunkle geführt und denken, dass ein Widerrufsrecht etwas tollen ist?

Nein, ein Widerrufsrecht ist oft ein unvorstellbares Horrorszenario besonders wenn es um komplizierte Verträge geht, die man weder als Kunde und häufig nicht einmal als Anwalt durchschaut – ich finde das eine Schweinerei!!!

Vorsicht beim Widerrufsrecht mit Versicherungen