Gewissermaßen gilt die Lorraine Media GmbH, Betreiberin der im Internet erscheinenden Modelsweek, als eine der aufrichtigen Anbieterinnen in Bereich für Modelwerbung, denn die Mehrheit der Kunden die ihre Setkarten-Veröffentlichung in Form einer Anzeige über den Dienst Modelsweek beauftragen erhalten eine Dienstleistung von guter Qualität, um in diesem hart konkurrierendem Bereich von Fotomodellen und Darstellern Aufträge zu ergattern.
Sicher ist das Geschäftsmodell unter den nicht einbezogenen manchmal kontrovers, denn weltweit laufen auf den Sendern die Castingshows, wird Mode zu Preisen jenseits der Tausend Euro Marke verkauft. Das führt bei vielen zu Kopfschütteln aber es ist eine Lebenswahrheit. Bevor es heisst die Augenfältchen und Cellulite nagen an einem wollen es viele wissen und investieren in den Start einer Karriere. Die Schönheit ist kostbar und viele beabsichtigen es, sich bei jeder Gelegenheit und um jeden Preis zur Schau zu stellen. Und im Gegensatz zu einem Rotwein wird man im Alter als Model eben gerade nicht wertvoller deshalb drängt die Zeit.
Dementsprechend wollen die meisten schnell die jungendhafte Haut zu Markte tragen, besonders wenn man nichts anderes hat. Es scheint keine Kräfte zu geben, die diesen Drang stoppen könnten, nein es wird im Gegenteil schlimmer. Studieren kann man hinterher immer noch, wenn man als Topmodel erst mal den solventen Lebenspartner gefunden hat – das ist heute wichtig. Und so helfen alle kräftig mit, dass jeder doch seine Erfahrungen mit der multimedialen Vermarktung machen kann – das war immer so in einer Welt voller Illusionen. Und solange nicht alle Firmen beschliessen damit aufzuhören, sich gegenseitig damit das sauer verdiente Geld aus der Tasche zu ziehen ist dagegen auch nichts einzuwenden.
Einige Kunden der Lorraine Media GmbH haben aber etwas dagegen und wollen ihr Glück doch lieber im nächsten Karussell versuchen. Wer allerdings bei voller Fahrt aussteigen will sollte vorher gut überlegen. Denn aufgrund eigener Fehleinschätzungen macht man dann schnell weniger positive Erfahrungen mit der Lorraine Media GmbH, weil ein Widerruf für die Betroffenen nur negative Folgen hat.
Kunden der Lorraine Media GmbH lassen sich in ihrer Unerfahrenheit zu „Opfern“ machen, indem sie sich von anonym auftauchenden Typen über das Internet nach einem Vertragsabschluss beunruhigen lassen. Die so manipulierten Kunden wollen dann mit einem Widerrufsrecht, einem teuren und in diesem speziellen Fall völlig nutzlosen Recht versuchen, sich einer vereinbarten Zahlungspflicht zu entziehen. Die Versendung eines fertig unterschriebenen Widerrufs stellt sich später als ein absolut teures und sinnloses Fiasko heraus.
Wer sind diejenigen in unserer Gesellschaft, die grölend durch das Land ziehen und meinen man könne alle Verträge widerrufen?
Im Internet zirkulieren hartnäckige Legenden über die Lorraine Media GmbH die den falschen Eindruck vermitteln, man hätte einen frischen Vertrag geschlossen der nicht halten würde, was er verspricht.
Dieser völlig aus der Luft gegriffene Verdacht wird gezielt mit falschen Tatsachen in passende Internet-Foren lanciert und zum Teil durch heimtückische TV- und Medienberichte angefacht. Derart instrumentalisiert steigen immer wieder Schurken in den Ring und verbreiten in Internetforen – wie von Geisterhand Gerüchte, man könne mit einem Widerruf seinen Vertrag immer in Luft auflösen.
Auf diese Art werden die durchweg ahnungslosen Opfer die soetwas Lesen verunsichert und derartig gesteuert, dass sie sich sogar veranlasst sehen sofort, schnell und aufgeregt eine vermeintliche Vertragswiderrufserklärungen abzugeben. Ein schnell auf das Fax gelegter Widerruf hat dann scheußliche Folgen für den Kunden, denn Lorraine Media GmbH erkennt solche Widerrufe ab und zu mal an, obwohl sie dies nach einschlägiger Rechtsprechung eigentlich gar nicht müsste.
Nicht ohne Grund, denn der Widerruf hat juristisch die Wirkung, dass Lorraine Media fortan keine Leistung mehr erbringen muss. Der Kunde selbst hat sich durch den Widerruf quasi mit den eigenen Händen abgezockt und vom Modelanwärter zum Opfer gemacht, denn der Preis für die Investition ändert sich nur minimal, mutiert zu einem Wertersatz und muss dann trotzdem gezahlt werden. Dabei raubt sich der Kunde gleichsam selber alle Chancen als Model oder Werbe-Typ einen Auftrag durch Modelsweek zu erhalten. Er muss indessen zahlen.
Wieso?
Die Lorraine Media GmbH bedient sich einer Gesetzesvorschrift wonach ganz besonders bei derartigen Dienstleistungen der Kunde Wertersatz zu zahlen hat und zwar in einer Höhe die sich am vereinbarten Preis bemisst. So müssen Kunden Wertersatz von ca. 90% des ursprünglichen Preises berappen, also statt 500 Euro dann „nur“ 450 Euro, denn die Leistungen die erforderlich wäre um die Anzeige zu veröffentlichen wurden ja bereits erbracht. Ganz nebenbei hat der Kunde es ermöglicht, dass sich die Lorraine Media rechtssicher dem Vertrag entledigt und trotzdem legitim kassieren kann. Nicht nur deshalb kommt der Verdacht auf, dass all diejenigen, die Kunden in den vermeintlichen Widerruf treiben in Wahrheit für die Lorraine Media GmbH arbeiten.
Viele wissen das nicht, können es nicht nachvollziehen oder glauben es einfach nicht. Doch eines ist sicher, Aktionen der Lorraine Media GmbH, ihre Verträge, Dokumente und Fotomaterial gelten seit langem als erprobt – mit vermutlich wenigen Ausnahmen – als restlos gesetzeskonform und damit als „wasserdicht“. Das der Anspruch der Lorraine Media GmbH auf ein Wertersatz in Höhe von 90% nicht aus der Luft gegriffen ist haben inzwischen viele Gerichte bestätigt, wie ich herausfinden konnte zum Beispiel hier:
1. Amtsgericht Ebersberg 2 C 19/15,
2. Amtsgericht Langen 56 C 3/15,
3. Amtsgericht Wismar 2 C 288/14,
4. Amtsgericht Frankfurt 32 C 373-15 (86),
5. Amtsgericht Siegburg 102 C 123/15,
6. Amtsgericht Essen-Borbeck 5 C 5/15,
7. Amtsgericht Frankfurt am Main 32 C 254/15 (69),
8. Amtsgericht Essen 23 C 104-15, oder
9. Amtsgericht Brühl 26 C 58/15 etc…
Was kostet ein Widerruf den Kunden?
Bei einem Vertrag über 598,00 Euro kostet der Widerruf einen Kunden:
538,20 Euro zzgl. 5% laufender Zinsen als Wertersatz (90%)
+ 237,50 Euro Gerichts- und Anwaltskosten zzgl. 5% laufender Zinsen
+ 157,67 Euro eigener Rechtsanwalt daher inklusive 19% Umsatzsteuer
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= 933,37 Euro
Ratschläge von sogenannten und selbsternannten „Verbraucherschützern“ bringen dem Kunden nur Schaden, denn nach der Zahlung von 933 Euro gibt es sicher keine Vermittlungsanfragen, denn bei Widerruf veröffentlicht die Lorraine Media GmbH natürlich die Anzeige nicht – Kunden schaden sich eigenständig!
Das es auch für diese zusätzlichen Gerichtskosten im Web auffindbare Beweise in Form von Kostenfestsetzungsbeschlüssen gibt sieht man an diesen Beispielen:
KFB_AG Ebersberg 2 C 19-15
KFB_AG Frankfurt Main 32 C 373-15 86
KFB_AG Tostedt 4 C 265-14
KFB_AG Langen 56 C 3-15
KFB_AG Fürth 340 C 1802-14
Warum muss der Kunde trotzdem zahlen?
Kunden bitten formell um sofortige Auftragsausführung und verzichten durch die sofortige Leistungserbringung wissentlich auf ein eventuelles Widerrufsrecht. Das ist bei Dienstleistungen der Lorraine Media GmbH nahezu ausnahmslos der Fall und besonders dann, wenn eine höchst persönliche Dienstleistung beauftragt wird, denn sie kann nicht einfach zurückgeben werden. Das vergessen einige Kunden und machen sich durch einen Widerruf in Verbindung mit Zahlungsverweigerung eigenmächtig zu sogenannten „Opfern“. Vermutlich ist den Kunden nicht klar, dass man eine persönliche Dienstleistung nicht mit der Bestellung von einem Paar Schuhen, die schnell bestellt und zurück gesandt sind, vergleichen kann. Bei einer Dienstleistung wie von der Lorraine Media ist das alles nicht möglich.
Wie kommt es das die Kunden verurteilt werden und am Ende das Doppelte zu zahlen?
Haben die „Opfer“ erstmal Widerruf gemacht reicht das noch nicht, denn via Internet werden sie nicht nur zum Widerruf animiert, nein sie sollen auch noch die Zahlung verweigern. Dadurch begibt sich der Kunde in einen Dschungel in dem es von Auslagen, Kosten, Gebühren, Rechtsanwaltsvergütungen und Zinsen nur so wimmelt.
Dem Kunden kann fortan gewissermaßen rechts, links von vorne und von hinten in die Tasche gegriffen werden, denn es kommen immer mehr Dritte wie Anwälte, deren Vertreter, Inkassofirmen, Auskunfteien, Gerichte, Banken und Zustelldienste ins Spiel. Damit genießt der ehemalige Kunde durch seinen „Widerruf“ mit Zahlungsverweigerung eine lange Kette an Mahnungen, ein gerichtliches Mahnverfahren, dem anschliessenden Klageverfahren bis hin zur Zwangseintreibung der festgesetzten Beträge, weil ein gesetzlicher Anspruch auf Wertersatz besteht.
Widerruf ist ein Irrtum!
Manch einer glaubt die Sache wäre mit einem Widerruf erledigt aber nein, durch das Nichtzahlen kommt es schlimmer, denn es setzt ein unvermeidbares gerichtliches Mahnverfahren in Gang und damit eine Maschinerie von erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Ein negativer Schufaeintrag ist die Folge, wenn erst das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.
Es ist theatralisch zumal sich die einzelnen Prozesse häufig über mehrere Jahre hinwegziehen, denn die Gerichte sind stark ausgelastet, weil es tausende Firmen gibt die genau wie die Lorraine Media GmbH diesen Weg gehen müssen. Lorraine Media ist nicht die einzige Firma die das Verhalten der Kunden mit Kopfschütteln beantwortet.
Kleine Onlinehändler klagen seit langem:
„Das Widerrufsrecht hat mich oft fast in die Pleite getrieben, augenblicklich sieht es so aus, als ob es nun wirklich völlig vorbei ist. Besonders im Online-Bekleidungshandel wird vielen Kunden durch das Widerrufsrecht Tür und Tor zum Betrug eröffnet. Es werden Sachen mal eben für eine Veranstaltung oder ein Fotoshooting geordert und dann zurückgeschickt, für Händler einer schwierige Sache.“
Wer macht Widerruf bei Modelsweek?
Julia, die Studentin aus Göttingen macht es. Sie ist der Meinung sich mit „Verbraucherrechten“ auszukennen und weiss dies entsprechend auszunutzen. Ach ja sonst immer gern …online ein Brautkleid bestellen, Hochzeit abhalten, zurückschicken. Supertolle Soundanlage im Web bestellen, Party abfeiern, zurückschicken. Nach Kassel ins Kosmetikstudio fahren, das Rundumpacket nutzen sich bedienen lassen anschliessend sagen, ach schicken sie mir doch die Rechnung nach Hause. Tage später liegt die Rechnung im Briefkasten, Julia setzt sich an ihren Schreibtisch und verfasst einen Brief, sie macht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und schickt ihn per Email an das Kosmetikstudio, mal schauen was passiert, Papier ist geduldig. Ach ja dann hatte ihre Mutter noch einen Unfall mit dem Auto, aber die Versicherung wollte nicht zahlen gut kein Problem sagt Julia fährt zum Gutachter und beauftragt ein Gutachten. 3 Tage später ruft sie den Gutachter an und bestellt das Gutachten ab, weil sich inzwischen herausgestellt hat das die Mutter eine Mitschuld am Unfall hat und sie das Gutachten anteilig mitbezahlen muss. Der Gutachter flippt aus doch Julia lächelt und sagt, ach regen sie sich nicht so auf, ihr Gutachten ist ja noch nicht mal erstellt ich kenne meine Rechte und mache von meinem Widerrufsrecht gebrauch – tschüss. Julia kommt auch bei Modelsweek an, schliesst einen Anzeigenauftrag zum Paketpreis. Nach einer Woche erhält sie eine Rechnung und hat sich das anders überlegt. Sie hat erfahren, dass es unmöglich ist den Vertrag einfach kostenlos zu stornieren. Sie geht deshalb zu einem Rechtsanwalt und lässt sich beraten. Der Anwalt ist genauso schlau und verfasst einen Widerruf, baut in seinen Brief an die Lorraine Media GmbH noch ein paar Textbausteine ein und schickt ihn ab. Für die Erstberatung stellt er Julia eine Rechnung in Höhe von 190 Euro. Aber Julia ist noch schlauer und schreibt dem Anwalt einen netten Brief mit der Überschrift „Hiermit mache ich von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch“ und weißt die Rechnung des Anwalts zurück. Der Anwalt schüttelt mit dem Kopf und sagt sich, ach schon wieder jemand der seine Rechnung nicht bezahlt.
Julia muss nun ein paar Jahre warten bis die Angelegenheit mit der Lorraine Media GmbH erledigt ist, eines ist sehr wahrscheinlich: Für Julia wird es dieses Mal teuer!
Missbrauch des Widerrufrechts nur bei Modelsweek?
Auch andere Firmen machen Front gegen das Widerrufsrecht. Ein bekannter Handyhersteller geht gegen Missbrauch des 14 -tägigen Widerrufsrechts bei Apps vor und nimmt diese nicht zurück, eine grosse Suchmaschine kürzt das Rückgaberecht sogar auf 15 Minuten oder ein amerikanischer Online Versandhandel schliesst die Kundenkonten, wenn das Widerrufsrecht zu häufig ausgeübt werden.
Dass Firmen wie die Lorraine Media GmbH sich da etwas überlegen und so reagieren wie es das Gesetz verlangt, ist keine Geldgeilheit, sondern hat was mit „Courage“ zu tun. Vielerorts wird dieses Vorgehen begrüsst, denn es fördert endlich einmal Entscheidungen zu Tage die Personen in die Schranken weist, die aus welchen Gründen auch immer Verträge abschliessen, um sie nachher förmlich in den Papierkorb zu werfen. Das Widerrufsrecht zeigt hier deutlich was es auch ist nämlich eine Entmündigung!
Wie lange dauert ein Verfahren bei der Lorraine Media GmbH?
Es ist nicht der Wunsch, dass sich Kunden durch den Widerruf in den ersten 2 bis 4 Jahren dann immer wieder und fortlaufend mit den Forderungen auseinandersetzen müssen. Doch leider kann von einer schnellen Erledigung bei Zahlungsverweigerung überhaupt keine Rede mehr sein. Das die Verfahren zum Teil mehrere Jahre laufen bestätigten solche Nachweise Amtsgericht Fürth 330 C 30/15, Amtsgericht Westerstede 22 C 795/14, Amtsgericht Geestland 2 C 620/14 oder Amtsgericht Braunschweig 120 C 2997/14 oder Amtsgericht Darmstadt 308 C 268/14
Auch die jeweilige Sachlage ist viel komplexer als sie im ersten Moment scheint, da Lorraine Media nach eigenen Angaben in den vergangen Jahren mehr als 100 unterschiedliche Verträge mit immer verbesserten Leistungen angeboten hat, bei denen die Bedingungen und Voraussetzungen sich ganz erheblich unterscheiden.
Grundsätzlich gilt bei Modelsweek überhaupt kein Widerrufsrecht!
Erschwerend kommt hinzu, dass auch noch jeder Auftraggeber unterschiedlich ist und sich die örtlichen Gegebenheiten differenzieren. Es sich nämlich selten um Verbraucher, häufig sind es Fotomodelle die Gewerbetreibenden gleichzusetzen sind und damit eine völlig andere Rechtslage herrscht als viele glauben, wie man dieser Begründung entnehmen kann: Amtsgericht Dortmund 411 C 10895/10.
Bei Lorraine Media GmbH ohnehin kein Widerruf möglich!
Neben dem Problem, dass sich die Verfahren über Jahre hinziehen, kommt auch noch eine unüberwindbare Hürde, dass die Lorraine Media GmbH über zahlreiche Filialen verfügt, zum Teil sogar Gewerberäume nutzt, die zu Geschäftspartnern der Lorraine Media gehören. Diese Tatsache hat ganz erheblichen Einfluss auf die jeweilige Sachlage und eben das Widerrufsrecht. Durch die unübersichtlichen und ständig wechselnden Verhältnisse, die unzähligen Agenturen die inzwischen auf das Boot aufgesprungen sind mit der Lorraine Media zusammenarbeiten werden Abschlüsse fast immer am Geschäftssitz selbst getroffen und nicht auf der Strasse oder an der Haustür. So steht dem Kunden i.d.Regel absolut kein Widerrufsrecht zu Amtsgericht Tostedt 4 C 265/14.
Wenn Lorraine trotzdem den Widerruf annimmt hat das Konsequenzen!
In anderen Fällen räumt die Lorraine Media einigen Kunden kulanter Weise ein Widerrufsrecht ein, dann allerdings mit den unwiderruflichen Vereinbarungen, die der Lorraine Media einen Wertersatz zusichern.
Durch Widerruf und die Zahlungsverweigerung des Kunden zeigt sich, dass nicht nur der Wertersatz und die entstandenen Kosten zu zahlen sind, sondern auch neue Auslagen für eine teure und effektive Zwangsvollstreckung zu Tage treten, die am Ende natürlich alle zu Lasten des Schuldners gehen. Dabei kommt es nacheinander zu peinlichen Pfändungen beim Arbeitgeber; Lohn oder Gehalt. Häufig wird das Verfahren an Kreditinformationsfirmen wie zum Beispiel die Schufa gemeldet.
Das Risiko Schufaeintrag ist sehr hoch, denn das hat unabsehbare Konsequenzen: Kunden die einen Widerruf verfasst haben und nicht zahlen riskieren keine EC-Karte, keinen Kredit, keine Mietwohnung, keinen Handyvertrag, keine Versandhausware, keine Artikel auf Rechnung und überhaupt keine Kreditkarte mehr zu erhalten. Quelle Onlineportal
Nicht selten schuldet man für einen ursprünglichen Anzeigenauftrag von 500,00 Euro nach Jahren sage und schreibe 1.300,00 Euro, denn jede Handlung und jeder Tag treiben die Summe der Schulden in die Höhe.
Fazit:
Kritiker bemängeln das das Geschäft mit dem Widerruf der Lorraine Media GmbH und einer Armee von Dienstleistern wie Juristen ganze 160% mehr Geld in die Kasse bringt und damit ein lohnendes Geschäft sei!
Fallen Sie nicht auf die Tips rein, der Lorraine Media GmbH einen Widerruf zuzuschicken, der sie in den Glauben versetzt sie hätten einen Vorteil!
Wer Ihnen eine Widerruf empfiehlt hat selber keinen Vertrag gemacht, verleugnet die Realität oder will sie als Testballon ins Feuer schicken!
Update: Seit 2018 gibt es bei den Verträgen mit der Lorraine Media GmbH kein Widerrufsrecht, da sich die Dienstleistungspakete grundlegend geändert haben. Dazu auch hier ergänzend Urteil des AG Oldenburg 6 C 6086/18.
Michael Tewes vom Verband der freien Schuldner rät dringend davon ab.
„Sollten Sie bereits Opfer geworden sein setzen Sie sich mit der Kundenbetreuung der Lorraine Media GmbH in Verbindung, wir haben damit gute Erfahrungen gemacht. Bitten Sie darum, den Widerruf zurückziehen zu können, einigen Sie sich gütlich. Damit haben Sie auf jeden Fall die Chance Aufträge zu generieren und müssen nur den vereinbarten Preis bezahlen. Sie umgehen viel Ärger und sind sofort ihre Sorgen los. Merken Sie sich das Motto „Wie man in den Wald ruft, so kommt es wieder heraus“. Wer unbegründet einen Widerruf abgibt und dann die Rücknahme fordert wird in diesem Fall auf Kulanz kaum hoffen können. Wer eine aggressive Argumentation bemüht und damit die Tür eintritt, dem werden sie – zu Recht – in die Schranken weisen und sich auf das Gesetz verlassen.“
Wer mehr darüber lesen will, wie die Lorraine Media GmbH und andere Firmen mit den Widerruf Kasse machen, der kann das Buch lesen: „Der sinnlose Widerruf – Volksverdummung durch Entmündigung!“ erschienen beim Werner Blei Verlag, zu kaufen für aktuell 19 Euro.
Dieser Beitrag unterliegt dem Copyright von Inge Schreiber aus Kassel und wird im Zuge der Berichterstattung über die Widerrufs-Verfahren veröffentlicht. Alle Rechte vorbehalten. Wenn Sie weitere Firmen kennen die sich erfolgreich gegen die Abzocke mit dem Widerrufsrecht zur Wehr setzen senden Sie mir eine Email schreiberinge@mail2expert.com
Seit 2021 ist die Lorraine Media GmbH mit ihrem Atelier wieder in Frankreich und Spanien aktiv.